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Gesellschaftsrecht
in Delaware

Gründung einer Aktiengesellschaft in Delaware



Zusammenfassung

  • Unternehmen jeglicher Größe, darunter mehr als 50% aller Gesellschaften mit einer US-Börsennotierung und 64% aller Fortune-500-Gesellschaften, sowie Tausende von Tochtergesellschaften von Gesellschaften außerhalb der USA haben sich für eine Eintragung in Delaware entschieden.
  • Bevor Sie Entscheidungen treffen, sollten Sie den Rat von Corporate Governance- und Rechtsexperten hinzuziehen und die wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Führungs- und Kapitalstruktur treffen, die es der Gesellschaft erlauben sollen, effektiv zu funktionieren.
  • Der Gründungsvorgang selbst ist unkompliziert: Suchen Sie sich einen Namen und eine Rechtsform aus. Wählen sie einen eingetragenen Bevollmächtigten (Registered Agent) aus und kontaktieren Sie diesen. Zuletzt muss eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) eingereicht werden.
  • Die Division of Corporations bietet professionellen Kundendienst und beschleunigte Dienstleistungen.
  • Unter der Internetseite der Division of Corporations findet sich eine detaillierte Anleitung zur Gründung einer neuen Gesellschaft in Delaware.

Seit mehr als 100 Jahren entscheiden sich Firmen aus der ganzen Welt für eine Eintragung in Delaware aufgrund des fortgeschrittenen und flexiblen Gesellschaftsrechts, der Fachkundigkeit und Effizienz unserer Richter und unserer unternehmensfreundlichen, bundesstaatlichen Regierungsbehörden.

Die Gründung eine Aktiengesellschaft in Delaware ist ein förmlicher, geradliniger Prozess, der in den folgenden Abschnitten dargestellt wird.

Der unerlässliche Schritt: Ziehen Sie fachkundige Berater hinzu und treffen Sie sorgfältig die Entscheidungen zu wichtigen Fragen der Führungs- und Kapitalstruktur

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei einer Gründung in Delaware. Aber falls Sie eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit einer anderen Rechtform in Delaware gründen wollen, weil unsere Gesetze für ihr Geschäft hilfreich sein können, dann wäre es durchweg unvernünftig sich nicht vorab eingehend beraten zu lassen. Wichtige Entscheidungen zur Zusammensetzung des Vorstands, der Aktienemission und der Kapitalstruktur des Unternehmens, sowie zur Verteilung von Kompetenzen müssen früh getroffen werden. Wenn diese Fragen nicht vorab entschieden sind, kann dies später oft zu Rechtsstreitigkeiten und wirtschaftlichen Verlusten führen.

Eine Gründung in Delaware ist nicht ratsam weil wir der günstigste Anbieter sind, dies ist nämlich nicht der Fall. Der Grund für eine Unternehmensgründung in Delaware liegt im beständigen Wert der Vorhersehbarkeit und Effizienz unseres Rechtssystems. Wenn Sie eingangs eine eingehende Planung vernachlässigen, dann haben diese Vorzüge für Sie gegebenenfalls später keinen Wert. Denken Sie in dieser Hinsicht bitte daran, dass das Gesellschaftsrecht von Delaware darauf ausgelegt ist, Aktiengesellschaften und ihren Gesellschaftern die größtmögliche Flexibilität bei der Ordnung ihrer Geschäfte zu verleihen. Für viele Unternehmen bietet sich auch die Aufnahme einiger der optionalen Vorschriften des Gesellschaftsrechts von Delaware in die Gründungsurkunde an. Unternehmer können in Delaware zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen, darunter auch Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Jede Rechtsform hat ihre Vorteile und Beschränkungen für bestimmte Umstände, daher sollten Sie den Rat von kompetenten Rechtsbeiständen hinzuziehen, um die Rechtsform zu wählen, die für ihre Bedürfnisse und Geschäftsziele am besten geeignet ist.

Entscheiden Sie sich für einen Namen

Ihre Aktiengesellschaft braucht für die Eintragung in Delaware einen Namen. Die Unternehmensnamen müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen. Jeder Unternehmensname muss einzigartig sein und darf mit keinem anderen Unternehmensamen einer Gesellschaft die im Staat eingetragen ist gleich lauten. Die Feststellung ob der von Ihnen gewählte Name noch frei ist, kann über eine einfache Online-Suche erfolgen und Sie können sich Ihren Namen reservieren auf der Website der Delaware Division of Corporations, bevor Sie den Gründungsvorgang abschließen.

Der Name ihrer Gesellschaft muss mit einer Gesellschaftsbezeichnung wie “Corporation,” “Incorporated,” “Limited” oder einer entsprechenden Abkürzung versehen sein. Bezeichnungen die außerhalb der USA üblich sind wie z.B. “GmbH” oder “S.A.”, sind ebenfalls annehmbar. Die Delaware Division of Corporations darf Namen ablehnen, die irreführend sind oder einen Schaden nach sich ziehen können. Der Name darf z. B. ohne Prüfung der entsprechenden Regulierungsbehörden nicht die Begriffe “Bank” oder “Trust” enthalten. Ferner nimmt die Division of Corporations auch keine Namen an, die anstößige Begriffe enthalten.

Entscheiden Sie sich für einen eingetragenen Bevollmächtigten

Nach dem Recht des Staates Delaware muss jede juristische Person einen eingetragenen Bevollmächtigten (Registered Agent) benennen, der während üblicher Geschäftszeiten in Delaware verfügbar ist, um Rechtsunterlagen im Namen der Gesellschaft anzunehmen, wie z. B. Gerichtsvorladungen und Schreiben von den Behörden des Staates. Der eingetragene Bevollmächtigte muss eine Straßenadresse in Delaware haben, an welche Unterlagen geliefert werden können. Diese Information wird öffentlich festgehalten. In Delaware eingetragene Unternehmen müssen auch eine offizielle “Kontaktperson” eintragen, mit Namen, Geschäftsadresse und Geschäftstelefonnummer. Diese Person kann ein Gesellschafter, ein Organmitglied, ein Angestellter oder ein Bevollmächtigter der Gesellschaft sein. Diese Information ist nicht allgemein öffentlich zugänglich, kann jedoch per Gerichtsbeschluss zugänglich gemacht werden. In Delaware werden keine “Geheimgesellschaften” zugelassen, hinter denen keine natürlichen Personen stehen, die für die Handlungen der Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden können.

Unternehmen mit Geschäftssitz in Delaware können als eigener eingetragener Bevollmächtigter fungieren. Jedoch bevorzugen die meisten Unternehmen die Beauftragung eines externen Bevollmächtigten, der diese Aufgabe für sie übernimmt. Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, ist es wichtig eine Entscheidung zu treffen, wer der eingetragene Bevollmächtigte sein soll, bevor Sie Ihre Gründungsunterlagen einreichen und diesen direkt zu kontaktieren. Bei der Auswahl eines eingetragenen Bevollmächtigten sollten Unternehmen eine Due-Diligence-Prüfung des Bevollmächtigten vornehmen und einen Bevollmächtigten auswählen, der im Gründungsrecht des Staates Delaware erfahren ist und die Gesellschaft gegebenenfalls beraten kann, falls für das Unternehmen weitere Anforderungen an die Lizensierung oder Eintragung in anderen Rechtsprechungsbezirken bestehen, an denen das Unternehmen Geschäftstätigkeit entfaltet.

Reichen Sie eine Gründungsurkunde ein und erhalten Sie Ihre juristische Person aufrecht

Im nächsten Schritt müssen Sie eine Delaware Gründungsurkunde erstellen und diese bei der Division of Corporations einreichen. Die Formulare für die Gründungsurkunde sind je nach Rechtsform unterschiedlich; Musterformulare finden sich auf den Internetseiten der Division of Corporations.

Aus der Gründungsurkunde muss der Name der Gesellschaft, der Name und die Adresse des eingetragenen Bevollmächtigten sowie der Name, die Adresse und die Unterschrift der Person hervorgehen, die zur Eingabe der Urkunde bevollmächtigt ist (der “Gründer”). Noch einmal, all diese Informationen werden öffentlich festgehalten. Aktiengesellschaften müssen ferner die Anzahl der genehmigten Aktien und deren Nennwert angeben. Sobald die Division of Corporations Ihre Unterlagen genehmigt hat, wird Ihnen ein Bestätigungsschreiben zur Eintragung Ihrer Gesellschaft übermittelt.

Nach der Gründung müssen in Delaware eingetragene Gesellschaften bestimmten fortlaufenden Anforderungen gerecht werden, um ihren Status beim Staat Delaware zu wahren, darunter die Einreichung eines Jahresberichts und die Zahlung der staatlichen Lizenzsteuer (Franchise Tax). Dieser jährlich stattfindende Vorgang kann auch über das Internet vorgenommen werden.

Es ist wichtig festzuhalten, dass die vollzogene Gründung keine Lizenz zur Ausführung von Geschäftstätigkeiten in Delaware oder an anderen Orten beinhaltet. Vor der Ausführung jeglicher Geschäftstätigkeiten muss jedes Unternehmen eigenverantwortlich die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen von Regulierungsbehörden für jeden Rechtsprechungsbezirk einholen, in dem das Unternehmen geschäftlich aktiv ist. Weitere Informationen zum Unterschied zwischen der Unternehmensgründung und der Einholung von Geschäftslizenzen finden Sie im Abschnitt Gründung vollzogen, was nun? (Der Unterschied zwischen der Gründung und der Lizensierung).

Schlussbemerkung

Wie vorstehend beschrieben ist der Eintragungsprozess zur Gründung einer Gesellschaft in Delaware nicht kompliziert und die notwendigen Unterlagen sind auf der Internetseite der Division of Corporations abrufbar. Der Vorgang wurde so gestaltet, dass er geradlinig ist und Ihnen die größtmögliche Flexibilität bei der Wahl der Rechtsform erlaubt, die für die Anforderungen Ihres Unternehmens am besten geeignet ist. Aber das bedeutet nicht, dass Sie keine sorgfältigen Überlegungen anstellen müssen, bevor Sie zum einfachen Teil der Gründung kommen, das müssen Sie nämlich. Bitte kommen Sie unserer Aufforderung nach und planen Sie die Eintragung vorsichtig, bedenken Sie alle Fragen im Zusammenhang mit der Führungs- und Kapitalstruktur ihres Unternehmens, halten Sie diese Entscheidungen schriftlich fest und lassen Sie sich von kompetenten Rechtsberatern anleiten, damit diese Entscheidungen genau und eindeutig in den Gründungsunterlagen wiedergegeben werden. Entscheiden Sie sich hier nicht für eine Abkürzung, die Sie im Nachhinein teuer zu stehen kommen kann.

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Weitere Hintergrundinformationen und Links zu den Originaltexten finden Sie in der englischen Version dieses Artikels. Dieser Artikel wurde im Juli 2013 übersetzt; die englische Version kann gegebenenfalls auf einem neueren Stand sein.


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